Statuten

Revision per GV am 23. März 2016

Name

1. Unter dem Namen Kinderdach besteht ein Verein nach Artikel 60 ff. ZGB mit Sitz in Hägendorf.

2. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

3. Der Verein versteht sich als soziale Institution und ist nicht Gewinn orientiert. Die Dienstleistungen werden unter Berücksichtigung des sozialen Aspektes erbracht.

Zweck

4. Der Verein sorgt für Kinderbetreuungseinrichtungen. Der Verein kann sie betreiben, organisieren oder unterstützen. Die Angebote richten sich an Benutzer/innen aus Hägendorf und Umgebung.

5. Der Verein betreibt oder organisiert Betreuungsdienste auf Grund von Konzepten, die als Anhang Bestandteil dieser Statuten sind.

Mitgliedschaft

6. Mitglieder des Vereins sind Personen, die sich mit dem Zweck des Vereins identifizieren.

7. Die provisorische Mitgliedschaft beginnt mit der Bezahlung des Mitgliederbeitrages und der Zustimmung des Vorstandes.

8. Die Mitgliedschaft erlöscht

  • auf die jeweilige ordentliche Vereinsversammlung durch schriftliche Mitteilung an die Präsidentin/den Präsidenten eintreffend 2 Tage vor der Versammlung.
  • bei nicht Bezahlung des Jahresbeitrages nach zweimaliger Mahnung auf das nächste Vereinsjahr
  • durch Ausschluss durch die Vereinsversammlung.

9. Für die Stimmabgabe ist die persönliche Anwesenheit erforderlich.

Vereinsjahr

10. Das Vereinsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember.

Organe

11. Die Organe des Vereins sind

  • die Vereinsversammlung
  • der Vorstand
  • die Ressorts
  • die Arbeitsgruppen
  • die Rechnungsrevisor/innen oder die Kontrollstelle

Die Vereinsversammlung

12. Oberstes Organ ist die Vereinsversammlung. Sie findet mindestens ein Mal jährlich statt.

13. Einberufung

Die Einberufung der Vereinsversammlung erfolgt durch persönliche Einladung an alle Mitglieder, die mindestens drei Wochen vor der Versammlung verschickt sein muss.

Vereinsversammlungen können jederzeit innerhalb eines Monats von der einfachen Mehrheit des Vorstandes oder auf schriftliches Begehren von einem Fünftel der Mitglieder einberufen werden.

14. Aufgaben und Kompetenzen

Die Vereinsversammlung

  • beschliesst über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern
  • wählt den/die Präsident/in
  • wählt den Vorstand
  • wählt zwei Revisor/innen oder die Kontrollstelle
  • genehmigt die Rechnung
  • behandelt schriftliche Anträge

15. Anträge

Anträge können zu traktandierten Geschäften von allen Mitgliedern gestellt werden. Zu nicht traktandierten Geschäften sind die Anträge schriftlich 10 Tage vor der Vereinsversammlung oder mit dem Verlangen auf eine ausserordentliche Vereinsversammlung an den Vorstand ein zu reichen.

16. Wahl- und Abstimmungsmodus

Bei Wahlen und Abstimmungen gilt das einfache Mehr, soweit in diesen Statuten kein qualifiziertes Mehr definiert ist. Bei Stimmengleichheit gibt der/die Vorsitzende den Stichentscheid.

Der Vorstand

17. Der Vorstand besteht aus mindestens 5 Mitgliedern und tagt nach Bedarf. Er wird durch den/die Präsident/in einberufen und geführt. Der Vorstand konstituiert sich selbst. Drei Vorstandsmitglieder können jederzeit die Einberufung des Vorstands innerhalb von drei Wochen verlangen.

18. Aufgaben und Kompetenzen

Der Vorstand definiert seine Aufgaben, Kompetenzen und Stellenbeschriebe in einem Reglement.

Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen. Im obliegen alle Aufgaben, die in den Statuten nicht ausdrücklich der Vereinsversammlung oder der Kontrollstelle vorbehalten sind.

Die Ressorts

19. Der Vorstand setzt für langfristige Teilaufgaben Ressorts ein. Aufgaben und Kompetenzen sind im Pflichtenheft fest geschrieben, das vom Vorstand mit der Einsetzung genehmigt wird.

Die Ressorts werden von einem Vorstandsmitglied geführt. Auch Nicht-Vorstandsmitglieder können einem Ressorts angehören.

Die Arbeitsgruppen

20. Für kurzfristige Aufgaben kann der Vorstand Arbeitsgruppen mit einem definierten Auftrag einsetzen.

Die Arbeitsgruppen werden in der Regel von einem Vorstandsmitglied geleitet.

Die Rechnungsrevisor/innen

21. Die Revisor/innen prüfen die Vereinsrechnung und stellen der Vereinsversammlung Antrag. Der Verein kann eine aussenstehende Kontrollstelle mit der Revision beauftragen.

Finanzen

22. Finanzielle Mittel

Der Verein finanziert sich und seine Aktivitäten wie folgt:

  • Mitgliederbeiträge
  • Spenden und Legate
  • Sponsoring
  • aus Aktionen und Dienstleistungen erwirtschaftete Mittel
  • Erträge aus dem Vereinsvermögen
  • Beiträge der öffentlichen Hand (Bund, Kanton, Gemeinden)
  • Belegungsbeiträge von Eltern und Firmen
  • Vermittlungsgebühren

23. Mitgliederbeiträge

Der Jahresbeitrag beträgt Fr. 20.-

24. Verbindlichkeiten

Für die Vebindlichkeiten des Vereins und seiner Betriebe haftet nur das Vereinsvermögen.

Mitglieder haben beim Austritt aus dem Verein keine Ansprüche auf das Vereinsvermögen.

25. Buchführung

Der Verein führt für den Verein und für die einzelnen Teilaktivitäten separate Kostenstellen.

Die allgemeinen Kosten des Vereins werden den einzelnen Kostenstellen nach einem definierten Schlüssel belastet.

26. Mittelverwendung

Beiträge der öffentlichen Hand, Belegungsbeiträge, Vermittlungsgebühren und zweckgebundene Spenden dürfen nur für die entsprechende Teilaktivität gebraucht werden.

Schluss- und Übergangsbestimmungen

27. Statutenänderung

Statutenänderungen müssen traktandiert und den Mitgliedern mit der Einladung bekannt gemacht werden. Sie erfolgen durch die Vereinsversammlung mit 2/3-Mehrheit.

28. Auflösung des Vereins

Der Verein kann auf Grund eines schriftlichen Antrages, der traktandiert und den Mitgliedern bei der Einladung bekannt gemacht werden muss, mit ¾-Mehr durch die Vereinsversammlung aufgelöst werden. Die Auflösung des Vereins wird durch eine Liquidationskommission, die durch die Vereinsversammlung eingesetzt wird, durchgeführt.

Das Vereinsvermögen geht nach einer Auflösung an:

a) eine Nachfolgeinstitution für Kinderbetreuung

b) soziale Institutionen in Hägendorf

c) an die Einwohnergemeinde Hägendorf

 

Die Statuten traten erstmals nach der Gründungsversammlung am 14. März 2002 in Kraft.

Diese Statutenänderung ersetzt die Statuten vom 9. Mai 2012.

Hägendorf, 23. März 2016

Die Präsidentin:         Der Vizepräsident:

Diana Rubli              Stephan Wülbeck

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Sind Sie den ganzen Tag ausser Haus und möchten Ihr Kind regelmässig und zuverlässig über den Mittag in der Nähe der Schule in guten Händen wissen?

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Das Formular der Gemeinde Rickenbach finden Sie unter diesem Link.

Ausflüge und andere Aktivitäten

Aktiv sein ist wunderbar und dabei Frischluft zu schnuppern noch viel besser! Oder etwas eigenes Backen? Viel Spass beim Anschauen.

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Mitglied bei kibesuisse

Seit Anfang 2017 ist unser Betrieb Mitglied bei kibesuissse, dem Verband für Kinderbetreuung in der Schweiz. Zur Homepage von kibesuisse gelangen Sie hier.

 

Newsflash Spielgruppe

 Hier finden Sie eine Broschüre der IG Spielgruppen Schweiz GmbH

  pdf Broschuere "Das Kind im Mittelpunkt" (172 KB)

Hier finden Sie das Anmeldeformular für unsere Spielgruppe:

  pdf Anmeldung Spielgruppe Chnöpfli 2023 (79 KB)

Newsflash Mittagstisch

Ab sofort können Sie Ihr Kind beim Mittagstisch des Vereins Kinderdach anmelden.

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Hier geht's zur Zusatz-/Erneuerungsanmeldung   pdf Anmeldeformular (125 KB) .