Betriebskonzept

so funktionieren wir

1 Einleitung

Das Leitbild und das pädagogische Konzept bilden die Grundlage für den Aufbau des Kinderhauses Hägendorf. Das Kinderhaus ist Teil eines Prozesses und entwickelt sich somit immer fort. Das Betriebskonzept sowie das pädagogische Konzept werden in der Betriebsphase ständig überarbeitet und ergänzt.

2 Institutioneller Rahmen

2.1 Träger

Das Kinderhaus Hägendorf wurde 2003 eröffnet und wird vom “Verein Kinderdach“ über Leistungsvereinbarungen mit den Gemeinden Hägendorf und Kappel getragen.

2.2 Betriebsbewilligung

Die Betriebsbewilligung für das Kinderhaus Hägendorf wurde erstmals im Februar 2002 vom Kanton Solothurn erteilt und wird im 2 Jahresrhythmus vom Amt für Soziales des Kantons Solothurn überprüft. Der kibesuisse, der Kanton Solothurn und die Stiftung „SODas“ anerkennen den Betrieb als Lehrbetrieb.

2.3 Zusammenarbeit zwischen Trägerschaft und Krippe

Das Kinderhaus Hägendorf untersteht einer Gesamtleitung, die an den Vorstandssitzungen der Kommission der Kindertagesstätte (Kitakommission) teilnimmt und dabei über aktuelle Vorkommnisse im Betrieb der Kindertagesstätte (Kita) informiert. Die Personalverantwortliche Person der Kitakommission ist in der übrigen Zeit direkte Ansprechperson für die Mitarbeitenden und nimmt in regelmässigen Abständen Einblick in den Kitaalltag.

2.4 Platzangebot

Das Kinderhaus Hägendorf bietet 48 Ganztagesplätze in vier Kindergruppen, für Kinder zwischen 4 Monaten und Primarschulalter. Drei Kindergruppen bestehen aus 12 Kindern pro Tag im Alter von 3 Monaten bis 4 Jahren mit max. 2 Kindern unter 18 Monaten. Die vierte Kindergruppe besteht aus Kindergarten- und Schulkindern (bis letzte Primarstufe), welche zu Randstunden, zum Mittagstisch oder zur Nachmittagsbetreuung das Kinderhaus besuchen. Hier bestehen verschiedene Betreuungsmöglichkeiten, welche auf der Tariftabelle ersichtlich sind. Die Kinder besuchen das Kinderhaus an fixen Betreuungstagen. Der Mindestaufenthalt für die kleinen Kinder ist 1 Tag oder 2 Halb Tage pro Woche. Für Kinder der Hortgruppe ist die Mindestbetreuungszeit 1 Nachmittag oder 2 Randstunden pro Woche.

Nach Absprache mit der Kita- oder Gruppenleitung und soweit Kapazitäten vorhanden sind ist es möglich, Kinder für zusätzliche Betreuungstage in die Kita zu bringen. Jeder Zusatztag wird separat abgerechnet und am Ende des laufenden Betreuungsmonates in Rechnung gestellt.

Das Kinderhaus Hägendorf nimmt Kinder aller Nationen und Konfessionen zwischen 3 Monaten und in der Regel 12 Jahren (bis letzte Primarstufe) auf. Das Mittagstischangebot steht allen Kindern bis zur letzten Oberstufe zur Verfügung.

2.5 Finanzierung

Das Kinderhaus finanziert sich primär über Betreuungsgelder, durch Subventionen der Gemeinden Hägendorf und Kappel (für Sozialtarife) und Sponsorenbeiträge. Die Kosten für einen Betreuungsplatz werden anhand der Tarifliste berechnet.

2.6 Versicherungsschutz

Das Kinderhaus verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Für die Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung des jeweiligen Kindes haben die Eltern zu sorgen. Das Kinderhaus übernimmt für Kleider, Beschädigung von Schmuck und mitgebrachtem Spielzeug keine Haftung.

3 Betriebsbeschreibung

3.1 Organisatorisches

3.1.1 Aufnahmebedingen / Betreuungsvertrag

Über die Aufnahme eines Kindes in die Kita entscheidet die Kitaleitung. Bei schwierigen Fällen (überwiesen von der Vormundschaftsbehörde oder dem Sozialdienst) bespricht sie sich mit der Kitakommission.

Der Umfang der Betreuung eines Kindes wird mit den Eltern in einem Betreuungsvertrag geregelt. Änderungen im Betreuungsumfang werden zwischen Eltern und Kitaleitung nach den Möglichkeiten des Kinderhauses vereinbart. Geschwister von Kindern, die bereits im Kinderhaus Hägendorf sind oder Kinder von Vorstandsmitgliedern, werden bevorzugt aufgenommen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Annahme.

Eltern, deren Kinder das Kinderhaus Hägendorf besuchen, werden automatisch Mitglied des Vereins Kinderdach. Vereinsmitglied kann prinzipiell jede volljährige Person werden. Über die Aufnahme in den Verein beschliesst der Vorstand des Vereins Kinderdach. Der entsprechende Elternbeitrag ist bis zum 28. des Vormonats zu zahlen.

Die befristete Betreuung endet automatisch mit dem vereinbarten Datum.

Die Kindergarten- und Schulkinder erhalten jedes Schuljahr einen neuen Betreuungsvertrag. Dieser beginnt jeweils am 01.08. und endet im Folgejahr am 31.07. Möchten Eltern eine Reduktion der Betreuungszeiten unter dem Jahr oder kündigen grundsätzlich das Vertragsverhältnis, dann beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate.

Kündigungen sind jeweils schriftlich zum Monatsende bei der Kitaleitung oder dem Vorstand des Vereins einzureichen. Aus wichtigen Gründen, welche das Betreuungsverhältnis für eine Partei unzumutbar macht, kann der Betreuungsvertrag fristlos gekündigt werden. Diese Kündigungsfristen gelten auch für die Reduktion von Belegungstagen. Die Aktivmitgliedschaft im Verein Kinderdach erlischt bei der Kündigung automatisch. Es steht den Erziehungsberechtigten frei, die Aktivmitgliedschaft im Verein aufrechtzuerhalten und an der jährlichen Generalversammlung teilzunehmen und mitzubestimmen.

Eine allfällige Abwesenheit durch Krankheit, Ferien etc. des Kindes hat keine Beitragsreduktion zu Folge.

3.1.2 Öffnungszeiten / Betriebsferien

Das Kinderhaus Hägendorf ist von Montag bis Freitag von 06.45h bis 18.30h geöffnet. Zwischen Weihnachten und Neujahr sowie an den gesetzlichen Feiertagen bleibt das Kinderhaus geschlossen. Am 24. Dezember schliesst das Kinderhaus um 16.00h.

3.1.3 Bringen und Abholen

Bringzeit Ganztagsbetreuung     06.45h bis 09.00h
Bringzeit Halbtagesbetreuung Vormittags    06.45h bis 09.00h
Bringzeit Halbtagesbetreuung Nachmittag    11.00h   
Abholzeit Halbtagesbetreuung Vormittags    14.00h
Abholzeit Halbtagesbetreuung Nachmittags    16.30h bis 18.30h
Abholzeit Ganztagesbetreuung     16.30h bis 18.30h
Abholzeit Hortbetreuung  je nach gebuchtem Modul

 

Um die Tagesaktivitäten aufnehmen zu können ist es wichtig, dass alle Eltern sich um 09.00h oder 11.00h von den Kindern verabschiedet haben.

Falls die Erziehungsberechtigten das Kind ausserhalb der Abholzeit von der Kita abholen, muss die Gruppenleitung oder Kitaleitung beim Bringen darüber informiert werden.

Damit genügend Zeit vorhanden ist, die Kinder vom Kitaalltag loszulösen und allenfalls mit dem Betreuungspersonal den Tag oder Sonstiges zu besprechen, sollten die Erziehungsberechtigten einige Minuten vor 18.30h in der Kita sein.

Wird ein Kind ausnahmsweise nicht vom Erziehungsberechtigen abgeholt, ist die Gruppen- oder Kitaleitung am Morgen zu informieren. Diese Person hat sich beim Abholen des Kindes auszuweisen!

Die Kita- oder Gruppenleitung muss informiert werden, wenn ein Kind bestimmten Personen nicht mitgegeben werden darf.

Verspätetes Abholen erfordert eine längere Arbeitszeit für das Betreuungspersonal und muss zusätzlich zur Kitagebühr verrechnet werden.

Zu spätes Abholen bis 15 Min.
(gilt auch am Mittag nach 2 Std. Betreuung)
 CHF 20.00
Zu spätes Abholen ab 15 Min.
(gilt auch am Mittag nach 2 Std. Betreuung)
 CHF 50.00
Für jede weitere angefangene halbe Stunde  CHF 50.00

 

Betreuungstage, welche auf einen nationalen Feiertag fallen, können nicht kompensiert werden. Bei kantonalen Feiertagen ist in Ausnahmefällen ein Abtausch in derselben Woche möglich, wenn beide Elternteile nachweisen können, dass sie in einem Kanton arbeiten, der an diesem Tag keinen Feiertag hat. Ansonsten gelten die gebuchten Betreuungstage welche weder bei Krankheit, Ferienabwesenheit oder sonstigen Abwesenheiten des Kindes/ der Kinder kompensiert oder auf einen anderen Wochentag verschoben werden dürfen.

3.1.4 Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten

Zum Wohle der Kinder ist es wichtig, dass eine offene und intensive Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigen und den Mitarbeitenden des Kinderhauses besteht. Um eine optimale Betreuung der Kinder zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass die Gruppenleitung über Veränderungen in der Familie informiert wird. So können Rückschlüsse auf Verhaltensauffälligkeiten der Kinder gezogen und entsprechende Massnahmen ergriffen werden. Es finden mindestens einmal jährlich Gespräche über den Entwicklungsstand des Kindes und dessen Wohlergehen statt.

3.1.5 Ausschluss und Wegweisung

Wenn ein Kind mehrmals unentschuldigt der Kita fernbleibt und wenn seine erzieherischen Bedürfnisse die Möglichkeiten der Kita übersteigen, wird das Gespräch mit den Erziehungsberechtigen gesucht. Die Kitakommission des Vereins Kinderdach wird bei Bedarf hinzugezogen. Tritt keine Verhaltensänderung ein, kann die Gesamtleitung nach Absprache mit der Kitakommission eine Kündigung aussprechen.

Wenn die Erziehungsberechtigten bei der Anmeldung in die Kita falsche Angaben gemacht oder wichtige Tatsachen verschwiegen haben, kann das Kind ebenfalls weggewiesen werden.

Über die Wegweisung werden die Erziehungsberechtigten rechtzeitig und schriftlich informiert.

3.1.6 Anmelde- und Aufnahmeverfahren

Die Aufnahme des Kindes wird definitiv, sobald ein Vertrag von der Kitaleitung und den Erziehungsberechtigten unterzeichnet ist. Mit der Unterzeichnung des Vertrages erklären sich die Erziehungsberechtigten mit den im vorliegenden Betriebskonzept erläuterten Regeln einverstanden.

3.1.7 Eingewöhnung

Bei der Eingewöhnungszeit wird auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder und der Erziehungsberechtigten Rücksicht genommen. Die Eingewöhnungs-zeit wird gemeinsam und Schritt für Schritt geplant. Siehe auch separates Dokument „Leitfaden zur Eingewöhnung des Kindes in das Kinderhaus Hägendorf“. Die ersten zwei Wochen der Eingewöhnung sind gratis. Anschliessend wird der normale Tarif verrechnet.

3.1.8 Krankheit und Unfall

Bei ansteckender Krankheit und/oder Fieber über 38.5 Grad dürfen die Kinder nicht in die Kita gebracht werden. Erkrankt ein Kind während des Tages, werden die Erziehungsberechtigen benachrichtigt und das Kind muss je nach Gesundheitszustand abgeholt werden. Siehe auch separates Dokument „Merkblatt mein Kind ist krank“.

Muss ein Kind Medikamente einnehmen, werden diese von zu Hause mitgebracht und das Medikamenteninfoblatt von den Eltern ausgefüllt. Sollte ein Kind verunfallen, ist die Kitaleitung oder Gruppenleitung berechtigt, den Kitaarzt oder das Spital aufzusuchen. Die Erziehungsberechtigten werden umgehend informiert.

Kranke Kinder müssen grundsätzlich zu Hause betreut werden, da die Ansteckungsgefahr für die anderen Kinder und das Personal gross ist.

3.1.9 Notfallarzt

Die ärztliche Betreuung in Notfällen ist durch Frau Dr. Rötheli, Kappel gewährleistet.

3.1.10 Verpflegung

Es gelten folgende Essenszeiten:

Frühstück  07.45h  die Kinder, welche Frühstück essen möchten, müssen bis um 08.00h in der Kita sein
Mittagessen  11.15h
 12.15h
 für die Kleinkinder
 für die Hortkinder
Früchterunde   13.45h  falls die anwesenden Kinder dies möchten
Zvieri   15.30h  

 

Wir achten auf gesunde und abwechslungsreiche Ernährung. Viel Gemüse und Früchte und wenig Süßigkeiten (ausser an Geburtstagen, Abschiedsfesten und speziellen Anlässen). Wir achten auch auf eine entsprechende Ernährung bei Allergikern in Absprache mit den Eltern. Schoppennahrung wird von den Eltern bereitgestellt. Breinahrung bereiten wir frisch zu.

Nach den Mahlzeiten (Frühstück und Mittagessen) putzen sich die Kinder gemeinsam die Zähne. Die Hauptkontrolle der Zahnpflege bleibt jedoch in der Verantwortung der Eltern.

3.1.11 Kleidung

Die Kinder tragen in der Kita eigene Kleider. Im Kinderhaus werden die Kinder malen, werken, spielen, kriechen, springen und noch vieles mehr erleben. Ebenfalls gehen wir jeden Tag nach draussen mit den Kindern. Die Kinder sollen bequem und wetterentsprechend angezogen in die Kita kommen. Um Verwechslungen auszuschliessen, empfehlen wir, Kleider und Utensilien mit den Initialen zu kennzeichnen.

3.1.12 Eltern-Information

Alle Eltern erhalten zur Information und Orientierung bei Anmeldung oder zu Beginn:

  • Das Leitbild des Kinderhaus Hägendorf
  • Das Betriebskonzept des Kinderhaus Hägendorf
  • Die Statuten des Verein Kinderdach.

Halbjährlich werden den Eltern aktuelle Informationen über den laufenden Kitabetrieb, geplante Aktivitäten und Neuigkeiten in einer Elterninformation mitgegeben. Ebenfalls werden die Eltern durch Elternbriefe über spezielle Anlässe oder spezielle Informationen regelmässig informiert. Die Elternbriefe, werden grundsätzlich per Mail an die Eltern versendet.

3.2 Kindergruppen

Es werden im Kinderhaus Hägendorf 3 altersgemischte Gruppen und 1 Gruppe für Kinder im Kindergarten- und Primarschulalter geführt, die pro Tag insgesamt 48 Betreuungsplätze bieten. Die altersgemischten Gruppen verbringen den Alltag vorwiegend in den Räumlichkeiten des Kinderhauses. Die Kindergarten- und Schülergruppe ist zu Randzeiten oder Mittagstisch und an den Nachmittagen jeweils in ihren Gruppenräumen im Kinderhaus Hägendorf.

3.3 Kindergarten- und Schulkinder

Für Kindergarten- und Schulkinder stehen mehrere Betreuungsmodule zur Verfügung (siehe Tabelle der Tarifliste). Das Kinderhaus bietet ausserdem 8 Mittagstischplätze für Kinder der Gemeinde Kappel an. Sind diese ausgebucht, besteht die Möglichkeit, bei freien Plätzen das Kind halb- oder ganztags oder einem anderen Betreuungsmodul entsprechend anzumelden. Während den Schulferien besteht für Kitakinder bei freien Plätzen die Möglichkeit, zusätzliche Betreuungstage zu buchen.
Die Kinder werden im 1. Kindergartenjahr auf dem Kindergartenweg begleitet. Das Kinderhaus lehnt jede Haftung ab. Kindergartenkinder im 2. Jahr und Schulkinder werden nicht begleitet.

3.4 Personal

Alle Mitarbeiter verfügen über eine ihrer Funktion entsprechende Ausbildung. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, ein Praktikum oder/und die Ausbildung Fachfrau/mann Betreuung Kind im Kinderhaus Hägendorf zu absolvieren.

3.4.1 Stellenplan ab August 2017

Leiterin Kindertagestätte  60 %
Gruppenleiterinnen  480 %
Miterzieherinnen  100 %
FaBe in Ausbildung  400 %
Praktikantinnen  380 %
Springerinnen  175 %
Köchinnen  60 %
Finanzen u. Administration  10 %

 

3.4.2 Weiterbildung des Personals

Die Kitakommission des Kinderhaus Hägendorf bietet den Mitarbeitenden die Möglichkeit zur Fortbildung und Weiterbildung. Über die Art der Fort- und Weiterbildung entscheidet die Kitaleiterin in Absprache mit der Kitakommission.

3.4.3 Gehälter

Die Gehälter der Mitarbeitenden des Kinderhaus Hägendorf richten sich nach den Empfehlungen des Kantons Solothurn und des kibesuisse.

3.4.4 Personalführung

Jedes Teammitglied hat als Basis eine speziell für seine Stelle ausgearbeitete Stellenbeschreibung, die auch Bestandteil des jeweiligen Vertrages ist. In regelmässigen Abständen finden Qualifikationsgespräche statt.

3.5 Kompetenzaufteilung

Die Kitaleitung wird durch die Kitaleiterin und die Kitakommission des Vereins geleistet. Die Aufteilung der Kompetenzen ist geregelt und schriftlich festgehalten

3.6 Budget

Das Jahresbudget sowie die Jahresrechnung des Kinderhauses Hägendorf werden an der Generalversammlung des Vereins Kinderdach verabschiedet. Die Jahresrechnung wird der subventionsgebenden Behörde zur Einsicht vorgelegt.

4 Räumlichkeiten

4.1 Lage, Grösse und Nutzung

Das Kinderhaus Hägendorf liegt zentral und bahnhofsnah zwischen den Gemeinden Hägendorf und Kappel. Im Kinderhaus stehen den 4 Kindergruppen total ca. 800 qm zur Verfügung sowie zwei grosse Gärten.

Gruppe Stern

Zwei grosse Gruppenräume. Davon 1 Spielzimmer, Eingang verbunden mit Garderobenbereich. 1 Spiel-/Esszimmer, verbunden mit Küche und Nasszelle.

Gruppe Sonne

1 grosser Gruppenraum, welcher als Spiel-/Essbereich genutzt wird. Verbunden mit separatem Eingang ist die Garderobe.
1 Nasszelle inkl. Wickelbereich, 1 Schlafzimmer, 1 Bastelzimmer und ein separates Spielzimmer. Ebenfalls direkter Zugang zu einem Garten.

Gruppe Satellit

1 grosser Gruppenraum, welcher als Spielbereich genutzt wird. Darin integriert der Wickelbereich und verschiedene Spielzonen für die Kinder sowie eine Krabbelecke.

Gruppe Regenbogen

1 grosser Gruppenraum ,welcher als Spielbereich genutzt wird. Darin integriert der Wickelbereich und verschiedene Spielzonen für die Kinder sowie eine Krabbelecke.

Gruppe Satellit und Regenbogen nutzen gemeinsam:

Nasszelle, Küche, Essbereich und Schlafzimmer

Dachstock

Bewegungsraum sowie Kreativecke für alle Kinder aller Gruppen benutzbar.

Büro und Personalraum

Wird als Büro für die Kindertagesstätten Leiterin und die Buchhaltung genutzt. Steht dem Team aber auch für Sitzungen und die Pause zur Verfügung und befindet sich auf dem gleichen Stock wie die Räume der Gruppe Stern.

4.2 Brandschutz

Die gesetzlichen Bau- und Brandschutzvorschriften sind erfüllt. In regelmässigen Abständen werden Evakuierungssituationen mit den Mitarbeitenden und den Kindern geübt. Brandschutzdecken sowie Feuerlöscher sind in jedem Stock griffbereit.

4.3 Aussenräume

Die grossen Gartenabteile laden zum Bewegen, Klettern und sonstigen Aktivitäten im Freien ein. Der sehr nahe gelegene Bauernhof und der damit verbundene Kontakt zu den dort lebenden Tieren ist äusserst wertvoll. Mit Freude wird auch der etwas weiter weg gelegene Wald, die verschiedenen Spielplätze in den umliegenden Gemeinden sowie die Teufelsschlucht von den Kindern und Mitarbeitenden besucht und aktiv genutzt.

5 Sicherheit und Hygiene

Die medizinische Notfallversorgung ist in unmittelbarer Nähe gewährleistet. Die Notfallnummern hängen gut sichtbar in der Krippe aus. Das Kinderhaus Hägendorf besitzt ein Hygienekonzept, wird in regelmässigen Abständen vom Lebensmittelinspektor des Kantons Solothurn überprüft und arbeitet nach den Richtlinien des betrieblichen Sicherheitskonzepts.

6 Schlusswort

Das Betriebskonzept ist Bestandteil des Betreuungsvertrages oder der Vertragsanpassung.

Dieses Betriebskonzept wird immer wieder den neuen Gegebenheiten des Kinderhauses jeweils angepasst und ist somit immer auf dem aktuellsten Stand.

 

Ausgabe 2017

Newsflash Kita

Gemeinden Kappel und Rickenbach bieten Betreuungsgutscheine an

Auf der Homepage der gemeinde Kappel kann unter diesem Link das Reglement und das Formular zum Bezug von Betreuungsgutscheinen herunterzuladen.

Das Formular der Gemeinde Rickenbach finden Sie unter diesem Link.

Ausflüge und andere Aktivitäten

Aktiv sein ist wunderbar und dabei Frischluft zu schnuppern noch viel besser! Oder etwas eigenes Backen? Viel Spass beim Anschauen.

Link: Bilder

Mitglied bei kibesuisse

Seit Anfang 2017 ist unser Betrieb Mitglied bei kibesuissse, dem Verband für Kinderbetreuung in der Schweiz. Zur Homepage von kibesuisse gelangen Sie hier.