Revision per GV am 23. März 2016
Name
1. Unter dem Namen Kinderdach besteht ein Verein nach Artikel 60 ff. ZGB mit Sitz in Hägendorf.
2. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
3. Der Verein versteht sich als soziale Institution und ist nicht Gewinn orientiert. Die Dienstleistungen werden unter Berücksichtigung des sozialen Aspektes erbracht.
Zweck
4. Der Verein sorgt für Kinderbetreuungseinrichtungen. Der Verein kann sie betreiben, organisieren oder unterstützen. Die Angebote richten sich an Benutzer/innen aus Hägendorf und Umgebung.
5. Der Verein betreibt oder organisiert Betreuungsdienste auf Grund von Konzepten, die als Anhang Bestandteil dieser Statuten sind.
Mitgliedschaft
6. Mitglieder des Vereins sind Personen, die sich mit dem Zweck des Vereins identifizieren.
7. Die provisorische Mitgliedschaft beginnt mit der Bezahlung des Mitgliederbeitrages und der Zustimmung des Vorstandes.
8. Die Mitgliedschaft erlöscht
- auf die jeweilige ordentliche Vereinsversammlung durch schriftliche Mitteilung an die Präsidentin/den Präsidenten eintreffend 2 Tage vor der Versammlung.
- bei nicht Bezahlung des Jahresbeitrages nach zweimaliger Mahnung auf das nächste Vereinsjahr
- durch Ausschluss durch die Vereinsversammlung.
9. Für die Stimmabgabe ist die persönliche Anwesenheit erforderlich.
Vereinsjahr
10. Das Vereinsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember.
Organe
11. Die Organe des Vereins sind
- die Vereinsversammlung
- der Vorstand
- die Ressorts
- die Arbeitsgruppen
- die Rechnungsrevisor/innen oder die Kontrollstelle
Die Vereinsversammlung
12. Oberstes Organ ist die Vereinsversammlung. Sie findet mindestens ein Mal jährlich statt.
13. Einberufung
Die Einberufung der Vereinsversammlung erfolgt durch persönliche Einladung an alle Mitglieder, die mindestens drei Wochen vor der Versammlung verschickt sein muss.
Vereinsversammlungen können jederzeit innerhalb eines Monats von der einfachen Mehrheit des Vorstandes oder auf schriftliches Begehren von einem Fünftel der Mitglieder einberufen werden.
14. Aufgaben und Kompetenzen
Die Vereinsversammlung
- beschliesst über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern
- wählt den/die Präsident/in
- wählt den Vorstand
- wählt zwei Revisor/innen oder die Kontrollstelle
- genehmigt die Rechnung
- behandelt schriftliche Anträge
15. Anträge
Anträge können zu traktandierten Geschäften von allen Mitgliedern gestellt werden. Zu nicht traktandierten Geschäften sind die Anträge schriftlich 10 Tage vor der Vereinsversammlung oder mit dem Verlangen auf eine ausserordentliche Vereinsversammlung an den Vorstand ein zu reichen.
16. Wahl- und Abstimmungsmodus
Bei Wahlen und Abstimmungen gilt das einfache Mehr, soweit in diesen Statuten kein qualifiziertes Mehr definiert ist. Bei Stimmengleichheit gibt der/die Vorsitzende den Stichentscheid.
Der Vorstand
17. Der Vorstand besteht aus mindestens 5 Mitgliedern und tagt nach Bedarf. Er wird durch den/die Präsident/in einberufen und geführt. Der Vorstand konstituiert sich selbst. Drei Vorstandsmitglieder können jederzeit die Einberufung des Vorstands innerhalb von drei Wochen verlangen.
18. Aufgaben und Kompetenzen
Der Vorstand definiert seine Aufgaben, Kompetenzen und Stellenbeschriebe in einem Reglement.
Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen. Im obliegen alle Aufgaben, die in den Statuten nicht ausdrücklich der Vereinsversammlung oder der Kontrollstelle vorbehalten sind.
Die Ressorts
19. Der Vorstand setzt für langfristige Teilaufgaben Ressorts ein. Aufgaben und Kompetenzen sind im Pflichtenheft fest geschrieben, das vom Vorstand mit der Einsetzung genehmigt wird.
Die Ressorts werden von einem Vorstandsmitglied geführt. Auch Nicht-Vorstandsmitglieder können einem Ressorts angehören.
Die Arbeitsgruppen
20. Für kurzfristige Aufgaben kann der Vorstand Arbeitsgruppen mit einem definierten Auftrag einsetzen.
Die Arbeitsgruppen werden in der Regel von einem Vorstandsmitglied geleitet.
Die Rechnungsrevisor/innen
21. Die Revisor/innen prüfen die Vereinsrechnung und stellen der Vereinsversammlung Antrag. Der Verein kann eine aussenstehende Kontrollstelle mit der Revision beauftragen.
Finanzen
22. Finanzielle Mittel
Der Verein finanziert sich und seine Aktivitäten wie folgt:
- Mitgliederbeiträge
- Spenden und Legate
- Sponsoring
- aus Aktionen und Dienstleistungen erwirtschaftete Mittel
- Erträge aus dem Vereinsvermögen
- Beiträge der öffentlichen Hand (Bund, Kanton, Gemeinden)
- Belegungsbeiträge von Eltern und Firmen
- Vermittlungsgebühren
23. Mitgliederbeiträge
Der Jahresbeitrag beträgt Fr. 20.-
24. Verbindlichkeiten
Für die Vebindlichkeiten des Vereins und seiner Betriebe haftet nur das Vereinsvermögen.
Mitglieder haben beim Austritt aus dem Verein keine Ansprüche auf das Vereinsvermögen.
25. Buchführung
Der Verein führt für den Verein und für die einzelnen Teilaktivitäten separate Kostenstellen.
Die allgemeinen Kosten des Vereins werden den einzelnen Kostenstellen nach einem definierten Schlüssel belastet.
26. Mittelverwendung
Beiträge der öffentlichen Hand, Belegungsbeiträge, Vermittlungsgebühren und zweckgebundene Spenden dürfen nur für die entsprechende Teilaktivität gebraucht werden.
Schluss- und Übergangsbestimmungen
27. Statutenänderung
Statutenänderungen müssen traktandiert und den Mitgliedern mit der Einladung bekannt gemacht werden. Sie erfolgen durch die Vereinsversammlung mit 2/3-Mehrheit.
28. Auflösung des Vereins
Der Verein kann auf Grund eines schriftlichen Antrages, der traktandiert und den Mitgliedern bei der Einladung bekannt gemacht werden muss, mit ¾-Mehr durch die Vereinsversammlung aufgelöst werden. Die Auflösung des Vereins wird durch eine Liquidationskommission, die durch die Vereinsversammlung eingesetzt wird, durchgeführt.
Das Vereinsvermögen geht nach einer Auflösung an:
a) eine Nachfolgeinstitution für Kinderbetreuung
b) soziale Institutionen in Hägendorf
c) an die Einwohnergemeinde Hägendorf
Die Statuten traten erstmals nach der Gründungsversammlung am 14. März 2002 in Kraft.
Diese Statutenänderung ersetzt die Statuten vom 9. Mai 2012.
Hägendorf, 23. März 2016
Die Präsidentin: Der Vizepräsident:
Diana Rubli Stephan Wülbeck